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AG Bad Homburg, 14.09.2017 - 2 C 548/17 |
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Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 14.09.2017 - 2 C 548/17
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17
Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. vom 14.09.2017, Az. 2 C 548/17 (10), abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Das am 14.09.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H., 14.09.2017, Az. 2 C 548/17 (10), ist - soweit aufrechterhalten - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
das Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg vom 14.09.2017 (2 C 548/17 (10)) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- AG Grimma, 20.12.2019 - 1 C 556/19 Im Verfahren 2 C 548/17 wurde rechtskräftig festgestellt, dass an die jetzige Klägerin alle Ansprüche aufgrund der Sachverständigenbeauftragung wirksam abgetreten wurden.